Jugend-Gesundheitsuntersuchung
Im Alter von 13 bis 14 Jahren haben versicherte Jugendliche einmalig den Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Die Jugendgesundheitsuntersuchung ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.
Bei dieser Untersuchung überprüft der Arzt oder die Ärztin des Vertrauens die gesamte seelische und körperliche Gesundheit des Kindes. Gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen sollen frühzeitig erkannt werden (z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum). Wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist außerdem die Überprüfung des Impfstatus.
Insgesamt lässt sich sagen, dass diese Vorsorgeuntersuchung eine gute Gelegenheit ist für Jugendliche, sich allein und vertraulich beraten zu lassen.
Bestandteile der Jugendgesundheitsuntersuchung
Die Jugendgesundheitsuntersuchung umfasst eine differenzierte Anamneseerhebung und eine körperliche Untersuchung. Nur bei Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie ist eine Laboruntersuchung des Gesamtcholesterins vorzusehen.
Anamnese
Als erstes führt der Arzt oder die Ärztin eine Anamnese durch, d.h. er befragt den Patienten nach seinem Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Beschwerden und Erkrankungen in der Familie. Das Ziel ist die gesundheitliche Vorgeschichte zu erfassen, ebenso sich ein Bild zu machen sowohl über etwaige gesundheitsschädliche Lebensumstände als auch über genetische Vorbelastungen.
Die ärztlichen Maßnahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung richten sich im Rahmen der Anamnese auf:
- Auffällige seelische Entwicklung/Verhaltensstörungen
- Auffällige schulische Entwicklung (z. B. Schulleistungsprobleme)
- Gesundheitsgefährdendes Verhalten (z. B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum)
- Vorliegen chronischer Erkrankungen
Vor der Untersuchung wäre es ratsam, sich zu notieren, ob folgende Erkrankungen in der Familie (Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten/Onkel, etc.) vorkommen:
- Bluthochdruck
- erhöhte Blutfettwerte
- Typ 2-Diabetes
- Herzerkrankungen
- Arterielle Verschlusskrankheit
- Nierenerkrankungen
- Lungenerkrankungen
- Krebs (insb. Brust-, Darmkrebs und malignes Melanom)
Teilen Sie diese Information innerhalb der Jugenduntersuchung dem Arzt oder der Ärztin mit, damit er oder sie ein vollständiges Risikoprofil anlegen und Ihr Kind zielgerecht behandeln kann.
Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch
Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine oft schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Da taucht sicherlich manche Frage auf, die Ihr Kind vielleicht lieber mit jemand anderem als mit seinen Eltern klären möchte.
Bei der J1 kann Ihr Kind mit dem Arzt oder der Ärztin seines Vertrauens in Ruhe über alles sprechen, was ihm vielleicht unter den Nägeln brennt: über Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis.
Auf all seine Fragen erhält es kompetente Antworten und kann sichergehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt.
Körperliche Untersuchung
Folgendes wird bei der körperlichen Untersuchung überprüft:
- Körperhöhe und Körpergewicht
- Urin
- Vorliegen einer verfrühten oder verzögerten Pubertätsentwicklung
- Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung (z. B. Klein-/ Großwuchs, Unter- und Übergewicht)
- Hals-/Brust-, Bauchorgane werden untersucht
- Auffälligkeiten des Skelettsystems (z. B. Skoliose).
- Ausreichende Jodzufuhr wird überprüft
Impfstatuserhebung
Bei jedem Jugendlichen ist der Impfstatus zu erheben und dieser gegebenenfalls zur Nachimpfung zu motivieren (Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung, Pertussis, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken und HPV).
Besprechung der Ergebnisse
Nach Abschluss der Maßnahmen hat der Arzt oder die Ärztin den Jugendlichen über das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung zu informieren und mit ihm die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung zu erörtern. Dabei soll der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Jugendlichen ansprechen und diesen auf die Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen hinweisen (z.B. Rauchen, Alkohol, Drogenkonsum).
Sofern dies medizinisch angezeigt ist, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Präventionsempfehlung aus.
Wird im Verlauf der aufgeführten Untersuchungen das Vorliegen einer Erkrankung entdeckt oder ein Krankheitsverdacht erhoben, soll der Arzt oder die Ärztin dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Jugendlichen im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden gezielten Diagnostik oder Therapie zugeführt werden.
Die Untersuchung kann Ihr Kind allein angehen
Wenn die J1 ansteht, sollte Ihr Kind alt genug sein, den Untersuchungstermin ohne Sie wahrnehmen zu können. Sie sollten es auch unbedingt dazu ermuntern und ihm zu gegebener Zeit einen kleinen Anstoß geben, sich beizeiten um einen Termin zu kümmern.
Wenn Ihr Kind es möchte, können Sie es auch begleiten, es kann auch einen Freund oder eine Freundin mitnehmen. Die Entscheidung, wo und wie es diese letzte Untersuchung des Früherkennungsprogramms durchführen lassen möchte, sollten Sie Ihrem Kind überlassen. Mitnehmen muss es lediglich seine Versicherungskarte und seinen Impfpass.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Versicherte haben zwischen dem vollendeten 13. und vollendetem 14. Lebensjahr Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung. Dieser Anspruch ist durch Vorlage der Krankenversichertenkarte oder eines Behandlungsausweises nachzuweisen. Dabei ist sicherzustellen, dass nicht bereits eine Jugendgesundheitsuntersuchung vom Versicherten in Anspruch genommen wurde. Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von jeweils zwölf Monaten vor Vollendung des 13. Lebensjahres und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein (Toleranzzeit).
Fachärzte für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und Fachärzte für Innere Medizin, die sich nach für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung entschieden haben.
Innerhalb der Untersuchung überprüft der Arzt die gesamte seelische und körperliche Gesundheit des Kindes. Dies erfolgt mittels Anamnese, d.h. einer Befragung zur seelischen und schulischen Entwicklung. Es wird auch eine körperliche Untersuchung durchgeführt, die u.a. das Vorliegen einer verfrühten oder verzögerten Pubertätsentwicklung ermitteln soll, Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung (z. B. Klein-/ Großwuchs, Unter- und Übergewicht), die Hals-/Brust-, Bauchorgane werden untersucht und auf Auffälligkeiten des Skelettsystems (z. B. Skoliose) wird geachtet. Gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen sollen frühzeitig erkannt werden (z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum). Wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist außerdem die Überprüfung des Impfstatus.
Quellen
- Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss: Früherkennung bei Jugendlichen - Gemeinsamer Bundesausschuss (18.05.2021)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Jugendgesundheitsuntersuchung: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1270/RL-JUG_2016-07-21_iK-2017-01-01.pdf (18.05.2021)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die J1-Untersuchung | kindergesundheit-info.de (18.05.2021)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kinder- und Jugendgesundheits-Untersuchungen U1 bis J1 (18.05.2021)