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Hauskrankenpflege

Allgemeines zur Hauskrankenpflege

Hauskrankenpflege ist ein klassisch österreichischer Begriff. In anderen europäischen Ländern wird dies als häusliche oder ambulante Pflege sowie als Gemeindepflege oder sozialmedizinischer Pflegedienst bezeichnet.

Bei der Hauskrankenpflege handelt es sich um einen mobilen Pflegedienst, der die professionelle pflegerische Betreuung zu Hause übernimmt und koordiniert. Die  Hauskrankenpflege zielt darauf ab, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder diese gar zu vermeiden und wird durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal übernommen. Im Gegensatz zur 24h-Pflege kommt der Hauskrankenpflegefachdienst einmal täglich, bei Bedarf auch mehrmals am Tag oder nur wöchentlich. Die Anordnung dieser Form der mobilen Pflege wird durch den behandelnden Arzt durchgeführt. Die Hauskrankenpflege fungiert hierbei auch als Schnittstelle zwischen Patient, Angehörigen und den Ärzten. Überdies werden verschiedenste Berufsgruppen des Gesundheitswesens wie beispielsweise Physiotherapeuten, Bandagisten, Wundmanager, Fußpflege und viele mehr, koordiniert und an den Bedarf des Patienten angepasst. Die Kommunikation mit den Angehörigen und dem Patienten steht dabei immer im Vordergrund. Durch all diese Maßnahmen wird einerseits versucht, pflegende Angehörige zu entlasten und andererseits auch ein Stück Verantwortung abzunehmen.

Aufgaben und Tätigkeiten der Hauskrankenpflege

  • Anamnesegespräch und Pflegebedarfserhebung mit Angehörigen und Patient
  • Anleitung, Schulung und Beratung in pflegerischen Belangen
  • Unterstützung bei der Versorgung von Enterostomen, harnableitenden Systemen und Fistelversorgungen
  • Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten, Infusionen, parenteraler Ernährung und Sondenernährung
  • Wundmanagement (Aseptischer und septischer Verbandswechsel, Versorgung von Vakuumverbänden, Versorgung von Druckgeschwüren, Anlegen von Bandagen und Heilbehelfen,…)
  • Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen und intramuskulären Injektionen (Thromboseprophylaxe, Insulin, Impfungen)
  • Koordination von Heilverfahren und anderen Pflegediensten
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes des Patienten sowie die Erhebung von Vitalwerten (Blutdruck, Puls, Blutzucker, etc.)
  • Begleitung von Palliativpatienten
  • Entlastende Gespräche mit Angehörigen

Aufgaben der ambulanten Pflege

Hauptsächlich leistet die ambulante Pflege häusliche Pflegeleistungen wie zum Beispiel

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen - Hilfe beim Baden oder Duschen, beim Kämmen, Essen, bei der Zahn- und Nagelpflege, beim Toilettengang, Aufstehen, Hinlegen, An- und Auskleiden, Treppensteigen etc.
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen - Hilfe beim Bewältigen und Gestalten des Alltagslebens, Spaziergänge, Hilfe beim Schreiben von Briefen, Freizeitgestaltung, Spiele
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Beratung der Pflegebedürftigen und der Angehörigen bei Fragen zur Pflege, Hilfe bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (z.B.: Essen auf Rädern), Organisation von Krankentransporte, Arzttermine,..

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzliche eine häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen werden. Von dieser werden Tätigkeiten wie Verabreichen von Medikamenten, Gabe von Spritzen, Wundversorgung, Blutzuckerkontrollen oder Blutdruckmessung durchgeführt.

Länderspezifische Unterschiede in der ambulanten Pflege

Ambulante Pflege in Österreich

In Österreich gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Auslegungen in Bezug auf die Hauskrankenpflege. So wird in allen Bundesländern außer in Oberösterreich zwischen „medizinischer Hauskrankenpflege“ und der „herkömmlichen Hauskrankenpflege“ unterschieden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird hierbei für maximal 4 Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt bewilligt und darf nur durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ausgeführt werden. Unter Umständen kann diese mittels einer chefärztlichen Bewilligung nochmals verlängert oder auf die herkömmliche Hauskrankenpflege umgestellt werden. Die Hauskrankenpflege kann hierbei je nach Bedarf neben diplomiertem Pflegepersonal auch durch Pflegefachassistenten übernommen und auch ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden.  In Oberösterreich wird die Hauskrankenpflege ausschließlich durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal durchgeführt. In finanzieller Hinsicht ergeben sich auch Unterschiede in Bezug auf die einzelnen Bundesländer. Hierbei sollte man sich an die jeweiligen Sozialberatungsstellen wenden.

Ambulante Pflege in Deutschland

In Deutschland unterscheidet man zwischen Hauskrankenpflege und häuslicher Pflege (auch ambulante Pflege). Die Hauskrankenpflege ist eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird als Fortführung der stationären Behandlung im Krankenhaus verstanden. Es werden die Patienten zu Hause oder in betreuten Wohnformen und Fachpflegekräften gepflegt, um die Ziele des ärztlichen Behandlungsplanes zu sichern. Die häusliche Pflege unterscheidet sich davon durch den zuständigen Kostenträger. Bei Pflegebedürftigkeit haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf entsprechende Hilfe. Ermöglicht wird die häusliche Pflege durch die Bereitstellung von Sachleistungen, Zahlung von Pflegegeldern und die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.

Ambulante Pflege in der Schweiz

In der Schweiz ist die allgemeine Bezeichnung für die Hilfe und Pflege zu Hause “Spitex”. Dies ist die Abkürzung für spitalexterne Hilfe und Pflege. Es entspricht der ambulanten Pflege in Deutschland. Für die Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es in der Schweiz die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege.

FAQs - Häufig gestellte Frage zur Hauskrankenpflege

An wen muss ich mich wenden um die Hauskrankenpflege zu beantragen?

Am besten wendest du dich an eine Organisation deiner Wahl wie beispielsweise das Rote Kreuz, die Caritas oder direkt an das jeweilige Land. Je nach Bundesland gibt es viele verschiedene Organisationen, die dich bei deiner Suche nach einem geeigneten Betreuungsangebot unterstützen werden.

Wer bewilligt die Hauskrankenpflege?

Die Hauskrankenpflege wird ausschließlich durch den behandelnden Arzt bewilligt.

Wer kann eine Hauskrankenpflege beantragen?

Grundsätzlich können Personen jeglichen Alters, insofern Bedarf besteht, eine professionelle pflegerische Betreuung für zu Hause beantragen.

Wer übernimmt die Kosten der Hauskrankenpflege?

Die Kosten sind auch hier länderspezifisch. Die Höhe ergibt sich aber in den meisten Fällen aus dem Familiennettoeinkommen und dem Bezug eines Pflegegeldes. Bitte informiere dich in dem jeweiligen Bundesland.

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