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Kurzzeitpflege

Nach einem Krankenhausaufenthalt fühlt man sich oft noch nicht ausreichend sicher in den eigenen vier Wänden. Manchmal benötigt es die eine oder andere Hilfe zu Hause bis man wieder vollständig fit ist.

Diese Betreuungsangebote ermöglichen auch für pflegende Angehörige eine kleine „Auszeit“. Zusätzlich ist dies eine gute Variante, wenn pflegende Angehörige einmal selbst eine Erkrankung haben oder einen Urlaub machen.

Eine Kurzzeitpflege kann bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflegeplätze können in Alten- und Pflegeheimen angefragt werden.

Definition der Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um befristete Heimaufenthalte zur Rekonvaleszenz, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder wegen urlaubsbedingter bzw. anderer vorübergehender Verhinderung sonst pflegender Angehöriger.

Dauer der Kurzzeitpflege

  • In Österreich bis zu 90 Tagen im Jahr.
  • In Deutschland bis zu 56 Tagen im Jahr.
  • In der Schweiz ist die Kurzzeitpflege entsprechend dem deutschen und österreichischen Verständnis derzeit nicht etabliert. Das Krankenversicherungsgesetz sieht jedoch eine Überleitungspflege im Anschluss an einen akutstationären Aufenthalt für die Dauer von maximal zwei Wochen vor.  

Leistungen der Kurzzeitpflege

  • Verpflegung
  • Betreuung und Pflege
  • meist ein Einzelzimmer mit eigenem Bad oder WC
  • vorübergehender Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim

Kosten der Kurzzeitpflege

Die Preise der Kurzzeitpflege sind regional unterschiedlich.

Kosten der Kurzzeitpflege in Österreich

In der Regel liegen die Kosten zischen 90€ bis 120€ pro Tag zuzüglich dem Pflegegeldzuschlag. Informationen über die tatsächlichen Kosten solltest du aber direkt beim entsprechenden Alten- und Pflegeheim erfragen.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege müssen selbst getragen werden. Es werden keine Kosten vom Sozialamt des Magistrats bzw. vom Sozialhilfeverband übernommen. In der Regel sind die Kosten steuerlich absetzbar. Bitte wende dich für nähere Informationen direkt an das Finanzamt.  Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Diese unterliegen jedoch bestimmten Voraussetzungen. Du kannst über das Sozialministerumsservice und über das Land finanzielle Unterstützung und Zuschüsse holen.

Kosten der Kurzzeitpflege in Deutschland

Eine Kurzzeitpflege muss in Deutschland immer von der Pflegekasse zugelassen sein. Deine Kasse kann auch Auskunft darüber geben, welche Häuser in Frage kommen und wie hoch die Kosten dafür sind. Für acht Wochen im Jahr werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen (bis zu 1.612€ – unabhängig vom Pflegegrad). Der Anspruch entsteht jedes Jahr neu. Die Zusatzkosten einer Kurzzeitpflege können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Informiere dich bitte bei deinem zuständigen Finanzamt.

In Deutschland besteht auch die Möglichkeit die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren, sofern diese noch nicht verbraucht wurde. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse bis zu 3.224€. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen. Diese können aber bei der Pflegekasse eingereicht werden und werden unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) erstattet. Wenn du finanziell nicht in der Lage bist diese Kosten zu zahlen, musst du einen Antrag beim Sozialamt stellen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Kurzzeitpflege

Was sind die Voraussetzungen um eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können?

Die Voraussetzungen sind in allen Ländern und Bundesländern unterschiedlich. Die entsprechenden Ansprechpartner stehen aber jederzeit gerne für Informationen zur Verfügung. In Deutschland gibt es Anspruch auf Kurzzeitpflege erst ab Pflegestufe 2!

Was ist der Unterschied zwischen Überleitungspflege und Kurzzeitpflege?

Die Überleitungspflege bedeutet überwiegend eine Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt.
Die Kurzzeitpflege kann unabhängig von einem stationären Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden. (z.B.: Urlaub oder kurze Auszeit der Angehörigen, …)

Wo finde ich Kurzzeitpflegeplätze?

Es werden nicht in jedem Alten- und Pflegeheim Kurzzeitpflegeplätze angeboten. Du kannst dich aber über die Kurzzeitpflegebörse über freie Plätze zu einem konkreten Termin informieren und elektronisch eine Anfrage an das gewünschte Heim senden. Wir empfehlen möglichst zeitgerecht Termine zu suchen, da die Kurzzeitpflegeplätze sehr begrenzt sind.

Kann ein Kurzzeitpflegeplatz auch mehrmals pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden?

Ja, solange ein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar ist.

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