Gewalt in der Familie: Was kann ich tun?
Gewalt erleben Betroffene oft dort, wo sie sich sicher und geborgen fühlen sollten - in den eigenen vier Wänden. Laut österreichischem und deutschem Bundeskriminalamt sind meist Frauen, Kinder, Familienmitglieder mit Behinderung und ältere Menschen Opfer von häuslicher Gewalt. Jedes fünfte Opfer von häuslicher Gewalt ist männlich, die überwiegende Zahl weiblich. Unter Gewalt fallen allerdings nicht nur Schläge oder andere Merkmale körperlicher Gewalt, sondern auch psychische, finanzielle und sexualisierte Gewalt, Formen, die oft subtiler sind. In diesem Artikel informieren wir dich über verschiedene Formen der Gewalt, wo du dir oder Menschen in deinem Umfeld Hilfe holen kannst und was konkret die Polizei machen kann, wenn du sie einschaltest.
Bevor wir weiter auf den Artikel eingehen, ein wichtiger Hinweis: Dokumentiere Gewalt, die dir oder deinen Familienmitgliedern passiert! Anhand der angespannten Umstände kann dies sehr herausfordernd sein, jedoch wenn es irgendwie möglich ist - führe Tagebucheinträge von Formen psychischer Gewalt, mache Fotos von blauen Flecken und anderen Merkmalen nach körperlicher oder sexueller Gewalt.
Gewalt in der Familie wird vom Umfeld oft nicht erkannt
Gewalt in der Familie bleibt oft von Außenstehenden, manchmal aber auch von Betroffenen, unerkannt, da Täter und Opfer in einem sozialen Nahverhältnis liegen und das Umfeld davon ausgeht, dass sich die betroffenen Personen in einem geschützten Bereich befinden. Je größer die Hilflosigkeit und Abhängigkeit des Opfers ist, desto häufiger bleibt die Gewalttat im Dunkeln. Falls du oder jemand, den oder die du kennst, sich in einer familiären Gewaltsituation befindet oder du auch nur den Verdacht hast, wollen wir dir zusprechen auf professionelle Organisationen oder die Polizei zuzugehen und Hilfe zu holen. Du bist nicht allein.
Formen der Gewalt und wer wie betroffen ist
Gewalt fängt nicht erst bei der Ohrfeige an, sondern beginnt meist schleichend und subtil z.B. durch Manipulationsversuche, Bedrohungen, Beleidigungen, etc. Vieles, was zu Gewalt zählt wird von der breiten Öffentlichkeit oft nicht als Grenzüberschreitung erkannt - doch genau bei den nach außen hin subtileren Gewaltformen muss man als Umfeld genauer hinschauen und handeln. Auch als Betroffener oder Betroffene musst du wissen, dass es notwendig sein kann, dich aus deinem Familiengefüge zu entfernen, ohne dass du körperlich misshandelt wurdest.
Als Gesellschaft müssen wir sensibilisiert werden, dass bestimmte Gruppen - wie z.B. Menschen mit Behinderung - vulnerabler sind als andere und dort bei Verdacht besonders genau hinschauen.
Schauen wir uns also an, wie Gewalt in der Familie auftreten kann.
Formen der Gewalt und wer wie betroffen ist
Allgemein muss man wissen: Wenn in einer familiären Gewaltsituation einmal die Polizei gerufen wird und eine konkrete Gefährdungssituation vorliegt, geht dem meist bereits eine lang andauernde Leidensgeschichte voraus. Gerade hier besteht für die gesamte Gesellschaft eine große Verantwortung, bei den ersten Anzeichen zu reagieren. Außerdem müssen wir erkennen, dass bestimmte Gruppen vulnerabler sind als andere und dort bei Verdacht besonders genau hinschauen. Gewalt in der Familie kann in unterschiedlicher Form auftreten.
Bei Kindern
Gewalt, die Kinder erleben, reicht von Vernachlässigung über physische Gewaltanwendung (Ohrfeigen, Schläge etc.) und psychische Gewalt bis hin zu sexuellem Missbrauch im näheren Umfeld sowie sexueller Ausbeutung (Kinderpornografie). Gerade Kinder sind in solchen Situationen ihrem Täter oder ihrer Täterin oft wehrlos ausgeliefert.
- Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden.
- Körperliche Misshandlung kann bereits bei der “ausgerutschten Hand” beginnen.
- Während Vernachlässigung oder physische Gewaltanwendung für viele als eine Grenzüberschreitung erkennbar ist, wird psychische Gewalt in vielen Fällen als Umstand toleriert und nicht als Misshandlung erkannt. Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Bedrohung, Demütigung, Leistungsdruck).
- Sexueller Missbrauch ist, wenn sich Erwachsene oder ältere Jugendliche bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von einem Kind befriedigen lassen.
Dazu zählen Blicke, Bemerkungen und Berührungen, auch jene, die jemand an sich selbst durchführen lässt, exhibitionistisches Verhalten, aber auch, wenn einem Kind pornographisches Material gezeigt wird, wird es sexuell missbraucht. Kindern ist es unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn eine Täterin/ein Täter sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafwürdig).
Wenn Kinder “nur” vor Fremden gewarnt werden
Sexueller Missbrauch von Kindern findet überwiegend innerhalb der Familien, in der Verwandtschaft oder im engen Bekanntenkreis statt. Gewalt erfahren Kinder überwiegend im sozialen Nahbereich. Diese Tatsache ist deshalb so problematisch, da oft ein Abhängigkeitsverhältnis vorherrscht und die Gefahr entstehen kann, dass dem Kind nicht geglaubt wird.
Außerdem werden Kinder oft nur vor dem “Fremden” gewarnt. Wenn du wissen willst, wie du Kinder befähigst, Gewaltsituationen zu erkennen und sich Hilfe zu holen, klicke hier: Dort erfährst du auch, wie du Gewalt an Kindern erkennen kannst.
Bei Frauen
Vier von fünf Betroffenen von häuslicher Gewalt sind Frauen. Diese erleben Gewalt auf physischer, psychischer, sexueller und ökonomischer Ebene.
Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexuelle Gewalt sind immer unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexuelle Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.
- Zu körperlicher Gewalt zählen: Schläge, Stöße, Tritte, Würgen, zu festes Packen, Haare reißen, Verbrennen, Prügeln mit Gegenständen bis hin zum Totschlag.
- Psychische Gewalt äußert sich in wiederholten verbalen und emotionalen Misshandlungen, bzw. seelischen Druck: z.B. Beschimpfungen, Demütigungen, Bedrohungen, Beleidigungen des Äußeren oder des Charakters der Frau, Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit, “Gaslighting”. Gaslighting ist, wenn der Täter gezielt die Betroffene zu desorientieren, verwirren, verunsichern und ihre Wahrnehmung der Realität zu manipulieren.
Folgen psychischer Gewalt sind die Zerstörung des Selbstwertgefühls und der psychischen Gesundheit. - Werden einer Frau sexuelle Handlungen aufgezwungen oder aufgedrängt, spricht man von sexueller Gewalt. Dazu zählen z.B. erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration, Zwang zu anderen sexuellen Handlungen, aber auch, wenn sich eine Frau gegen ihren Willen pornographisches Material anschauen muss, wird sie sexuell missbraucht. Diese Frauen sind Opfer von Aggressionen und von Machtmissbrauch.
- Von ökonomischer (finanzieller) Gewalt spricht man zum Beispiel, wenn die Frau nicht über ein eigenes Einkommen verfügt, dies vom Partner ausgenützt und unzureichend Geld zur Verfügung gestellt wird. Bei allen Gewaltformen können sich Frauen Hilfe holen und sich an weiter unten aufgelisteten Organisationen oder die Polizei wenden.
Wenn du mehr über die Ausprägung von Gewalt lesen willst, die spezifisch Frauen widerfährt, klicke hier.
Bei Männern
Von 5 Betroffenen von häuslichen Gewalthandlungen ist einer männlich. Dieses Problem wird leider auch unter Männern tabuisiert und ist stark mit Scham behaftet. Die Gewalt, die Männer im familiären Bereich oft erfahren, kann etwa durch psychische Gewalt (wie Demütigung verbaler Art) erfolgen oder auch durch körperliche Angriffe wie zum Beispiel Drohungen mit einem Messer. Oft werden Männer auch Opfer von anderen Männern innerhalb der Familie oder der nahen Verwandtschaft. In der Öffentlichkeit werden jedoch Männer oft als Opfer anders oder sogar gar nicht wahrgenommen. Wenn sie sich ihrem Umfeld mal öffnen, wird ihnen oft nicht geglaubt.
Bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderung
Innerhalb der Familie sind es außerdem ältere Menschen, die mit Gewalt gegen sie konfrontiert werden. Gewalthandlungen richten sich zudem gegen Familienmitglieder mit Behinderung. Die stärkere Person missbraucht jedenfalls ihre Macht gegenüber schwächeren Mitgliedern der Familie – oftmals wiederholt. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung erleben Gewalt u.a. in Form von Vernachlässigung, körperlichen Missbrauch, psychischen Missbrauch, ökonomischer Gewalt und sexuellen Missbrauch.
Erschreckendes zeigt eine Studie zu den Erfahrungen sexueller Gewalt von Menschen mit Behinderungen. Laut der Studie hat jede zweite Person mit Behinderung in Österreich sexuelle Gewalt bereits erlebt, jede und jeder Dritte sogar schwere sexuelle Gewalt. Schwere sexuelle Gewalt bezeichnet direkten Körperkontakt bis hin zur Vergewaltigung.
Was du also gegen Gewalt in deiner Familie tun kannst
Wenn du dich oder ein Familienmitglied in einer der obigen Beschreibungen erkannt hast, ist es ratsam, dir Hilfe zu holen. Wenn du noch Bedenken hast oder dich Ängste bezüglich der Konsequenzen quälen, musst du nichts überstürzen. Es ist auch völlig verständlich, wenn es dir schwerfällt, überhaupt den Gedanken zu nähren, gegen einen Menschen, der dir doch eigentlich nahesteht vorzugehen. Viele Betroffene haben auch Angst durch ihr Handeln die Familie “auseinanderzureißen”. Niemand bestreitet, dass es sich hierbei um einen sehr schwierigen und fordernden Schritt handelt.
Schon aus diesem Grund kann es notwendig sein, dass du deine Situation anonym und unkompliziert mit einer außenstehenden Person besprichst. Dadurch kannst du deine Situation am ehesten überdenken, sie von außen reflektiert bekommen und weitere Schritte planen.
Du kannst dich beispielsweise informieren über:
- deine rechtlichen Möglichkeiten
- wo du theoretisch unterkommen könntest
- finanzielle Unterstützungsangebote
- weitere Hilfsangebote
Nutze in diesem Fall die Möglichkeit bei folgenden Stellen anzurufen:
- Frauenhelpline 0800 222 555
- Opfer-Notruf unter 0800 112 112
- Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte per SMS sowie Fax an 0800-133 133 oder E-Mail an gehoerlosennotruf@polizei.gv.at
Auch Frauenhäuser stehen dir für eine erste telefonische Auskunft zur Verfügung. Wenn du bei diesen Stellen anrufst, kannst du dir erstmal ein Bild machen über deine weiteren Optionen. Durch diesen Anruf ist noch keine Handlung in Stein gemeißelt.
Wenn dir das noch immer zu viel ist, dann vertraue dich einer Person in deinem Umfeld an. Erzähl aber auf jeden Fall jemandem davon! Sei es eine Freundin oder ein Freund, ein Arzt oder eine Ärztin, ein Lehrer oder eine Lehrerin - überlege dir eine Person und rede mit dieser.
Hilfe und Beratung bekommst du auch hier:
- Nach Hilfe & Beratung für Frauen, Männer, ältere Menschen, Kinder, Jugendliche sowie Angehörige von Betroffenen in den Bundesländern kannst du unter www.gewaltinfo.at suchen.
- Adressen findest du außerdem unter www.familienberatung.gv.at.
- Hilfe & Unterstützung gibt es bei den Gewaltschutzzentren (Interventionsstellen für Gewalt in den Bundesländern).
- Infos & Adressen für gehörlose Frauen gibt es unter www.schreigegengewalt.at.
- Infos für Frauen – z.B. zu Gewaltschutz finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes Österreichs. Außerdem finden Sie hier eine Liste mit Hilfseinrichtungen in Österreich.
- Infos und Beratung für Männer unter anderem zum Thema Gewalt finden Sie unter www.maenner.at.
Der Anruf bei der Polizei und Rechtliches
Wenn die Gewaltsituation eskaliert (sie muss nicht erst handgreiflich werden, damit sie eskaliert), wende dich umgehend an die Polizei. Am besten über den Notruf 133. Wie schon oben gesagt, haben Gehörlose die Möglichkeit, über 0800 133 133, per Fax oder E-Mail polizeiliche Hilfe herbeizurufen. Du weißt aber nicht, was auf dich zukommt, wenn du die Polizei anrufst? Und was die Polizei machen kann? Dazu hat die Website
Home - Opfernotruf viele gute Informationen zusammengefasst, die wir hier aufgreifen und dir schildern, was dann auf dich zukommt:
Das Betretungsverbot
Du hast also die Polizei angerufen und ihnen deine Adresse und deinen Namen mitgeteilt, ihnen kurz die Situation geschildert. Wenn die Beamtinnen oder Beamten der Polizei bei dir eintreffen, werden sie beurteilen, ob ein gefährlicher Angriff gegen deine Gesundheit, Freiheit oder gar dein Leben droht. Falls dem so ist und du ihnen dies aufdringlich schilderst, können sie die Person, die dich mit Gewalt bedroht oder sogar Gewalt an dir ausgeübt hat, sofort aus der Wohnung oder dem Haus wegweisen.
Sie können außerdem verbieten, dass die gewaltbereite Person den Wohnbereich wieder betritt.
Wenn sie das machen, sprechen sie ein Betretungsverbot gegen diese Person aus. Dann kann die Polizei der Person alle Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus abnehmen. Die gewaltbereite Person darf dann nur unter Aufsicht der Polizei dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfes mitnehmen und sich über Möglichkeiten informieren, wo sie unterkommen kann.
Es ist hier übrigens völlig egal, wer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist. Ist etwa die gewalttätige Person Eigentümer, kann sie dennoch weggewiesen und ein Betretungsverbot gegen sie ausgesprochen werden.
Wird ein Betretungsverbot ausgesprochen, gilt dieses zwei Wochen lang.
Mindestens einmal während der ersten drei Tage muss die Polizei dann bei dir vorbeischauen und überprüfen, ob das Verbot eingehalten wird.
Das zuständige Gewaltschutzzentrum wird informiert
Wenn ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, wird das zuständige Gewaltschutzzentrum oder eine Interventionsstelle informiert. Eine Mitarbeiterin dieser Opferschutzeinrichtung wird sich mit dir in Kontakt setzen und dich bei den nächsten Schritten unterstützen.
Was aber, wenn die gewaltbereite Person zurückkommt?
Wenn die gewaltbereite Person das Betretungsverbot missachtet, also versucht, wieder in die Wohnung zu kommen, ist das eine Verwaltungsübertretung. Er kann dann eine Geldstrafe bekommen.
ACHTUNG: Genauso aber kannst du eine Geldstrafe bekommen, wenn du die Person, die eigentlich ein Betretungsverbot hat, wieder einlässt.
Wenn du Angst davor hast, dass eine Geldstrafe und ein Betretungsverbot die gewaltbereite Person nicht aufhalten werden, es irgendwie in deine Wohnung zu schaffen - oder davor, dass diese Person dir vielleicht am Heimweg auflauert UND du eine Frau bist: Wende dich an ein Frauenschutzhaus. Frauenschutzhäuser sind dafür da, Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, über einen unbestimmten Zeitraum hinweg zu beherbergen.
Wenn du ein Mann bist, wende dich an Einrichtungen, die speziell Männer beraten. Sie werden dir weiterhelfen können.
Wenn du das aus irgendeinem Grund nicht willst oder es nicht klappt, dann raten wir dir, vorübergehend bei Freunden und Freundinnen oder anderer Verwandtschaft (jedenfalls Personen in deinem Umfeld, denen du vertraust) unterzukommen.
Einstweilige Verfügung bei Gericht
Während das Betretungsverbot gilt - also während der zwei Wochen - hast du als Opfer von Gewalt in der Familie die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Wenn du diesen Antrag einbringst, verlängert sich das Betretungsverbot bis zur Entscheidung des Gerichts, längstens jedoch bis zu vier Wochen nach Verhängung des Betretungsverbotes. Das dafür zuständige Gericht ist in aller Regel das Bezirksgericht, in dessen Sprengel dein Wohnsitz fällt.
Die Verlängerung des Betretungsverbotes hat den Sinn, dass es bis zur Entscheidung des Gerichtes einen lückenlosen Schutz für dich gibt.
Das “Eilverfahren”
Das Gericht prüft sodann in einem Eilverfahren, ob ein Zusammenleben zwischen dir und der gewaltbereiten Person unzumutbar geworden ist. Das wird deswegen „Eilverfahren“ genannt, weil es schnell gehen muss und du diese Unzumutbarkeit vorerst lediglich beglaubigen musst.
ACHTUNG: Unzumutbar ist das Zusammenleben dann, wenn du
- körperlich misshandelt wurdest
- wenn dir immer wieder gedroht wurde oder
- wenn durch das Zusammenleben deine psychische Gesundheit beeinträchtigt wäre, weil du ständigem „Psychoterror“ ausgesetzt bist.
Beglaubigen kannst du all das durch deine Schilderungen oder durch Aussagen von Zeuginnen und Zeugen, durch ärztliche Befunde, Fotos oder Bestätigungen von Psychotherapeuten. Deshalb auch unsere Anmerkung zu Beginn, alles zu dokumentieren! Tagebucheinträge eignen sich auch.
Gericht spricht einstweilige Verfügung aus
Das Gericht trägt dann in der einstweiligen Verfügung der gewaltbereiten Person auf, die Wohnung zu verlassen und verbietet etwa die Rückkehr in die Wohnung, in das Haus und die unmittelbare Umgebung dieser Wohnstätte. Eine solche Verfügung kann bis zu sechs Monate gelten. Wenn du in dieser Zeitspanne ein anderes bestimmtes Verfahren einleitest, etwa ein Scheidungsverfahren, kann die Schutzverfügung bis zur Beendigung dieses Verfahrens verlängert werden.
Der Antrag auf Schutzverfügung
Wenn für dich nicht (nur) das Zusammenleben, sondern auch das Zusammentreffen mit einer Person unzumutbar ist, kannst du auch eine Schutzverfügung bei Gericht beantragen. Dann wird der gewaltbereiten Person (zusätzlich) verboten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten (das kann dein Arbeitsplatz sein, die Schule oder der Kindergarten deines Kindes etc.) und es wird ihr aufgetragen, ein Zusammentreffen und eine Kontaktaufnahme mit dir zu vermeiden. Bei einem Antrag auf eine solche Schutzverfügung (Aufenthalts- und Kontaktverbot) werden deine Interessen auf Schutz und die Interessen der anderen Person, sich an diesen Orten aufzuhalten, abgewogen. Die Entscheidung trifft die Richterin oder der Richter.
Eine solche einstweilige Verfügung darf für maximal ein Jahr getroffen werden. Hält sich die gewaltbereite Person in diesem Jahr nicht an die Verfügung, kann sie wieder verlängert werden.
https://www.opfer-notruf.at/rechtliches/gewalt-in-der-familie/
Quellen:
- https://www.opfer-notruf.at/rechtliches/gewalt-in-der-familie/
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- Häusliche Gewalt - Bundeskanzleramt Österreich
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