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Gewalt an Kindern und Jugendlichen erkennen

Wenn Kinder Gewalt erleben, sprechen sie dies oft nicht von selbst an. Daher geben wir in diesem Artikel Hinweise, wie Erwachsene erkennen können, dass Kinder oder Jugendliche Opfer von Gewalt geworden sind. Zudem wollen wir darauf hinweisen, dass es neben körperlicher Gewalt auch andere Formen der Gewalt gibt: Vernachlässigung, psychische Gewalt und sexueller Missbrauch. Während der Pandemie konnte ein Anstieg an Kindeswohlgefährdungen festgestellt werden: In Deutschland wurden im Jahr 2020 9% mehr Fälle von Gewalt an Kindern registriert als im Jahr davor. Da sich viele Gewalterfahrungen im Familien - oder Bekanntenkreis ereignen, geben wir auch Tipps wie man Kinder bestmöglich vorbereiten kann, um nicht in solch Situationen zu kommen oder wie sich wehren können. Natürlich findest du auch Hotlines, die du bei Gewaltfällen anrufen kannst.

Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Welche Formen von Gewalt an Kindern gibt es?

Gewalt an Kindern findet nicht nur im öffentlichen Bereich statt, sondern vor allem in der Familie. Sie wird täglich in scheinbar intakten Familien von Familienangehörigen begangen. Kinder sind in solchen Situationen ihrem Täter oder ihrer Täterin oft wehrlos ausgeliefert.

Gewalt an Kindern gibt es in vielen Formen:

  • körperliche Gewalt
  • Vernachlässigung
  • psychische Gewalt
  • sexueller Missbrauch

Die Übergänge sind oft fließend. Gewalt in jeglicher Form ist immer Unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt.

Vernachlässigung

liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden. Laut des deutschen Ärzteleitfadens der deutschen Bundesärztekammer zählen zu den elementaren Bedürfnissen von Kindern folgende:

  • Physische: Essen, Trinken, Schlafen
  • Schutzbedürfnisse
  • Bedürfnisse nach Verständnis, Wertschätzung und sozialer Bindung
  • Bedürfnisse nach Anregung, Spiel und Leistung
  • Bedürfnisse nach Selbstwirksamkeit

Wenn diese Bedürfnisse nicht erfüllt werden, kann es zu körperlicher, emotionaler oder erzieherischer Vernachlässigung kommen. Konkret wären das beispielsweise mangelnde Ernährung, unzureichende Körperpflege, mangelnde Gesundheitsfürsorge, mangelnde Aufsicht - wenn Kinder beispielsweise allein gelassen werden, unzureichende Anregungen für das Kind.

Im Jahr 2020 konnten in Deutschland bei 58% der 66.600 von Gewalt betroffenen Kinder Anzeichen der Vernachlässigung nachgewiesen werden. Damit ist Vernachlässigung eine der statistisch am häufigsten auftretenden Form der Gewalt an Kindern.

Vernachlässigung hemmt, beeinträchtigt oder schädig t die körperliche, geistige und seelische Entwicklung eines Kindes bzw. Jugendlichen. Sie kann zu gravierenden, bleibenden Schäden oder gar zum Tod insbesondere von Kindern führen oder beinhaltet zumindest ein hohes Risiko für solche Folgen. Vernachlässigung weist immer auf eine massive Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kind hin. Grundsätzlich ist zu bedenken: Je jünger die betroffenen Kinder sind und je tiefgreifender die Vernachlässigung ist, desto größer ist das Risiko für bleibende Schäden. Für Säuglinge können Versorgungsmängel schon nach kurzer Zeit lebensbedrohlich sein. Die Nichtversorgung eines Säuglings oder Kleinkindes über einen Tag oder eine Nacht kann bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und lebensbedrohlichen Situationen führen. Je jünger das Kind ist, desto schwerwiegender muss dessen Gefährdung eingeschätzt werden. Gleiches gilt bei zusätzlicher Krankheit oder Behinderung.

Körperliche Misshandlung

Diese kann bereits bei der “ausgerutschten Hand” beginnen. Der deutsche Ärzteleitfaden der deutschen Bundesärztekammer unterscheidet dazu zwischen

  • stumpfer Gewalt (Schläge, Kratzer, Tritte, Bisse)
  • thermische Einwirkungen (Verbrühung, Verbrennung)
  • scharfe und spitze Gewalt (z.B. durch Messer)
  • Strangulation
  • Schütteltrauma

Ärzte können anhand der Verletzungen an der Haut erkennen, ob es sich um Misshandlung oder um eine nebensächliche Verletzung handelt. Laut der deutschen Bundesärztekammer werden am häufigsten Schläge mit der flachen Hand, der Faust oder Gegenständen festgestellt. Auch Tritte gegen den kindlichen Körper sind keine Seltenheit. Thermische Verletzungen kommen häufig in Form von Ausdrücken von Zigarettenstummel am Kinderkörper vor oder durch Eintauchen von Körperteilen in brühend heißer Flüssigkeit. Schütteltrauma wird häufig Schreibabys zugefügt. Eltern wissen oft nicht, wie gefährlich es für ihr Kind ist, wenn sie es in einem Moment der Überforderung oder der Wut schütteln.

Psychische Gewalt

Während Vernachlässigung oder physische Gewaltanwendung für viele als eine Grenzüberschreitung erkennbar ist, wird psychische Gewalt in vielen Fällen als Umstand toleriert und nicht als Misshandlung erkannt. Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Bedrohung, Demütigung, Leistungsdruck).

Das passiert beispielsweise, wenn Eltern ihren Kindern durch ständiges Kritisieren oder Herabwürdigen Ablehnung vermitteln, es mit Angst terrorisieren oder von anderen isolieren und ihm das Gefühl von Einsamkeit vermitteln.

Psychische Gewalt kann auch in einem für Bezugspersonen oft nicht erkannten Zusammenhang ausgeübt werden, nämlich wenn das Kind oder der Jugendliche in bestehende Partner- oder Familienkonflikte miteinbezogen wird. Dies kann unterschiedlich stattfinden, äußert sich aber meist in einen Loyalitätskonflikt für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung zu einer oder mehreren Bezugspersonen.

Wenn Eltern übermäßig hohe Leistungserwartungen an Kinder oder Jugendliche richten, die eine unverhältnismäßige Einschränkung des altersangemessenen Lebensvollzugs erfordern, kann das eine Form von psychischer Gewalt sein. Das Kind wird ständig überfordert und lebt im Dauerstress.

Psychische Gewalt kann auch ausgeübt werden, wenn das Kind oder der Jugendliche bei schwerwiegenden psychiatrischen Störungen der Eltern miteinbezogen wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Suizidgedanken oder extreme Stimmungsschwankungen mit dem Kind geteilt werden oder wenn das Kind Verantwortung für die Eltern bei einer Suchterkrankung übernehmen will. Die sich einstellende emotionale Überforderung kann die Wertigkeit einer seelischen Misshandlung erreichen.

Sexueller Missbrauch

ist, wenn sich Erwachsene oder ältere Jugendliche bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von einem Kind befriedigen lassen.
Dazu zählen Blicke, Bemerkungen und Berührungen, auch jene, die jemand an sich selbst durchführen lässt, aber auch, wenn einem Kind pornographisches Material gezeigt wird, wird es sexuell missbraucht. Kindern ist es unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn eine Täterin/ein Täter sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafwürdig).

  • Sexuelle Ausbeutung durch das Erzeugen von pornografischen Inhalten mit dem Kind oder dem Jugendlichen - auch hier gilt: auch wenn eine Täterin/ein Täter sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafwürdig
ACHTUNG, AN DIESER STELLE EIN HINWEIS:
Wenn du auf einer Website oder in einer Newsgroup Texte oder Bilder entdecken, die du als "Kinderpornografie" bezeichnen würden, melden Sie dies bitte bei der Meldestelle Kinderpornografie und Sextourismus.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern findest du auf Österreich öffnet!  unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Konkret zählen zu sexuellem Missbrauch folgende Handlungen:

  • Berühren von Brust- und Genitalbereich
  • orale, vaginale oder anale sexuelle Handlungen
  •  Einführen von Gegenständen in Anus, Vagina oder Mund,
  • Masturbation am Täter durch Kinder bzw. Jugendliche oder vice versa
  • Anfertigen von pornografischen oder sexualisierten Aufnahmen.
  • Das Entblößen eigener Geschlechtsteile vor Kinder oder Jugendlichen mit dem Ziel der eigenen Erregung
  • Das Betrachten von pornografischen Aufnahmen mit Kindern oder Jugendlichen
  • Verbale sexuelle Gewalt.

Da Opfer von sexueller Gewalt oft eine nahe Beziehung zu den Tätern/Täterinnen haben, fällt es ihnen oft schwer, sich dem Missbrauch zu entziehen oder anderen davon zu erzählen. Kinder und Jugendliche empfinden in solchen Situationen einerseits Scham andererseits haben sie oft Angst, den oder die Täterin in Schwierigkeiten zu bringen, falls sie mit jemandem über den Missbrauch reden.

Die Täter nutzen in besonderem Maße ein Macht- und Abhängigkeitsverhältnis aus. Dabei wenden sie meist keine körperliche Gewalt an, oft erschleichen sie sich auch das Vertrauen des Kindes bzw. des Jugendlichen und der Eltern. Nach der Tat werden die Kinder oder Jugendlichen oft mit Drohungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Häufig wird ihnen auch eingeredet, niemand werde ihnen glauben und sie würden mit ihrer Behauptung ganz alleine dastehen. Wenn nicht unter Zwang, so werden sie mit Geld, Geschenken oder Versprechungen dazu gebracht, sexuelle Handlungen zu erdulden oder selbst sexuelle Handlungen an sich oder dem Täter vorzunehmen

  • Einer erhöhten Gefahr, sexueller Gewalt im familiären Umfeld sowie in Einrichtungen ausgesetzt zu sein, besteht für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, insbesondere wenn sie auf die Pflege und Versorgung anderer angewiesen sind. Die Grenzen zwischen Pflege (z. B. Intimpflege) und sexueller Gewalt können fließend sein.

Besonders gefährdet sind Mädchen und Jungen, die sich sehr brav verhalten und über ein gering ausgeprägtes Selbstbewusstsein verfügen. Sie erscheinen als „bequeme Opfer“, weil sie keine Widerworte geben und gelernt haben, leise, freundlich und fügsam zu sein. Man hat ihnen nicht beigebracht, für sich selbst einzutreten oder „Nein“ zu sagen, sich zu wehren oder eine Szene zu machen.

Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen

Nachdem wir gängige Formen von Gewalt an Kindern beschrieben haben, kommen noch ein paar konkrete Hinweise, wie du Gewalt an Kindern oder Jugendlichen erkennen kannst. Wenn du Gewalt an Kindern beobachtest oder auch nur vermutest, kannst und musst du helfen. Werde auch aktiv, wenn du in deinem engeren Umfeld vermutest, dass einem Kind oder einem Jugendlichen Gewalt angetan wird.

Anzeichen auf Gewaltanwendung

Körperliche Gewalt ist oft eindeutig erkennbar. Psychischer oder sexueller Missbrauch hat keine eindeutigen Symptome, allerdings ist eines sicher: Jeder Missbrauch führt beim Kind zu einer Verhaltensänderung.

Folgendes kann auf Gewalterfahrungen hinweisen:

DISCLAIMER: Die folgend aufgelisteten Anzeichen KÖNNEN auf Gewalt hinweisen, MÜSSEN aber nicht. Hier ist es wichtig auf ein Gesamtbild zu achten.

  • Kinder machen Andeutungen.
  • Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
  • Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
  • Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
  • Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
  • Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
  • Kinder weisen einen Leistungsabstieg auf oder bringen generell unterdurchschnittliche Leistungen in der Schule.
  • Kinder und Jugendliche leiden unter Angst, Depression, Aggressionen.

Typische Anzeichen für Vernachlässigung:

  • Vernachlässigte Kinder und Jugendliche zeigen als Gruppe in ihren Schulnoten wie auch in standardisierten Tests ihrer kognitiven Fähigkeiten unterdurchschnittliche Leistungen.
  • Vernachlässigte Kinder und Jugendliche haben ein erhöhtes Risiko sowohl für Depressionen, Ängste, sozialen Rückzug, Schulvermeidung etc. (internalisierende Störungen) als auch für unkontrollierte Aggressionen, Unruhe, Hyperaktivität etc. (externalisierende Störungen). Auch das generelle Risiko für die Entwicklung einer psychiatrischen Störung ist erhöht
  • Eltern vernachlässigter Kindern lassen häufig unangemessenen Konsum von Genussmitteln zu (z. B. Tabak, Alkohol).
  • Eltern vernachlässigter Kinder lassen häufig unangemessenen Medienkonsum zu, der die kindliche Entwicklung beeinträchtigt.
  • Vernachlässigte Kinder werden von ihren Eltern nicht ausreichend zum Arzt gebracht, beispielsweise für Früherkennungsuntersuchungen, auch bei Krankheit werden keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen.
  • Bei vernachlässigten Kindern oder Jugendlichen wissen die Eltern häufig nicht, wo sich ihr Kind aufhält und geben die Betreuung des Kindes häufig an andere ab.

Typische Anzeichen für sexuellen Missbrauch:

Eine vorhandene Bindung an ihre Misshandler führt die seelisch misshandelten Kinder zunächst zu Adaptationsleistungen. Obwohl sie im Keller eingesperrt waren und Todesängste erlebten, präsentieren sie sich anschließend brav und fröhlich, um drohenden weiteren Misshandlungen zu entgehen und den unberechenbaren Misshandler „bei Laune“ zu halten. Bindung an Misshandelnde führt anfangs zu Anpassungsleistungen. Erst wenn diese Kinder sich nicht mehr anpassen können, zeigen sie deutlichere Symptome, beispielsweise Angstzustände, Panikreaktionen oder auch eine schwierigere erzieherische Führbarkeit bzw. ein Schulversagen.

Generell gibt es mehrere Symptome, die den Verdacht auf eine Gewalthandlung wecken können. Überängstliches Verhalten, starke körperliche oder emotionale Abwehr oder in der Untersuchungssituation nicht adäquate Reaktion von Kindern und Jugendlichen können auf Stress und Anspannung sowie eine belastende Lebenssituation hinweisen. Viele psychische Symptome, die bei Kindern und Jugendlichen auftreten, sind unspezifisch und können durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufen werden. Nicht bei jedem einzelnen Symptom ist der Verdacht auf eine sexuelle Gewaltanwendung als primäre Ursache diagnostisch abzuklären. Erst die Gesamtschau der erhobenen Risikofaktoren sowie der psychischen und körperlichen Befunde führt zur differentialdiagnostischen Abklärung einer sexuellen Gewaltanwendung bei Kindern und Jugendlichen.

Wie schütze ich (m)ein Kind? (Prävention)

Es ist wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, sie zu selbstbewussten und selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies obliegt nicht nur den Eltern, sondern auch Kindergartenpädogen/Kindergartenpädagoginnen bzw. Lehrerinnen/Lehrern etc.

Sicherheit für Kinder

Kinder werden zwar immer vor dem „fremden Mann“ gewarnt, allerdings findet der sexuelle Missbrauch von Kindern überwiegend innerhalb der Familien, in der Verwandtschaft oder im engen Bekanntenkreis statt. Diese Tatsache ist deshalb so problematisch, da oft ein Abhängigkeitsverhältnis vorherrscht und die Gefahr entstehen kann, dass dem Kind nicht geglaubt wird.

Mögliche Maßnahmen zur Prävention:

  • Umfassende, altersadäquate Sexualerziehung (das Kind soll über seinen Körper Bescheid wissen)
  • Selbstbestimmung über den Körper ist das A und O! Vermittle dem Kind, dass es über sich selbst, den eigenen Körper, bestimmen kann. D.h. es darf sich gegen Berührungen - auch von Familienmitgliedern - wehren
  • Spreche auch schon bei kleinen Kindern deutlich und klar aus, was Missbrauch (Gewalt) ist. Versuche ihm beizubringen, dass manches, das Erwachsene tun, einfach falsch sein kann.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ihren Gefühlen vertrauen können – auch dass sie anders fühlen können und dürfen als ihre Eltern oder andere Familienangehörige.
  • Vermittle dem Kind, dass jeder Mensch das Recht hat, "Nein, ich will nicht" zu sagen.
  • Bringe deinem Kind bei, dass es auch zu Erwachsenen und Familienmitgliedern „NEIN“ sagen darf, wenn diese seine Grenzen missachten. Es ist wichtig, dass Kinder einen guten Umgang mit dem Wort “Nein” erlernen. Wenn Eltern oder andere enge Bezugspersonen ein “Nein” des Kindes nicht akzeptieren, wird es auch in Zukunft Schwierigkeiten haben, Grenzen zu setzen.
  • Vermittle dem Kind, dass es niemals schuldig ist, wenn ihm Gewalt angetan wird.
  • Erklär dem Kind, dass jede Täterin/jeder Täter sein kann - auch Menschen in der Familie, im Freundeskreis der Eltern oder Bekannte. Dies ist oft für die Erziehungspersonen schwierig anzunehmen, aber die Realität: Die meisten Missbrauchsfälle ereignen sich in der Familie oder im Bekanntenkreis.
    Hier ist es allerdings sehr wichtig, das Kind nicht zu verängstigen, sondern es auf Gefahren aufmerksam zu machen.
  • Nimm das Kind mit seinen Äußerungen ernst, und fördere das Mitteilungsbedürfnis des Kindes. Berichtet ein Kind von Übergriffen, so ist es uneingeschränkt ernst zu nehmen, und nichts ist als Lüge, Phantasie oder Bagatelle abzutun. Die Bereitschaft, Kindern grundsätzlich zu glauben, ist das oberste Prinzip bei der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch!

Leider können nicht alle Missbrauchsfälle verhindert werden. Allerdings kann man Kindern und Jugendlichen anlernen, selbstbewusst vor anderen ihre Grenzen zu verteidigen und auf ihre Gefühle zu vertrauen. Dies hilft, um sie vor Manipulationen und Verführungen zu schützen. Außerdem hängt die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nach einer Gewalterfahrung stark von dem Umgang des Umfelds damit ab.

Wo kann ich mir Hilfe suchen?

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Gewalt tritt in vielen verschiedenen Formen auf, z.B. indem jemand Grenzen hinsichtlich der Sexualität übertritt. Aber auch wenn Kinder nicht direkt betroffen sind, bekommen sie Gewalthandlungen in der Familie mit und leiden darunter.

Notrufe & Hotlines in Österreich

  • Polizeinotruf 133 und Euronotruf 112
  • Kindernotruf 0800-567 567
  • Opfernotruf 0800-112 112 (Justizministerium)
  • Rat auf Draht 147
  • Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte per SMS sowie Fax an 0800-133 133 oder E-Mail an gehoerlosennotruf@polizei.gv.at

Beratungsstellen, Infos & Links in Österreich

Infos zu sexuellem Missbrauch, was man bei Verdacht tun kann sowie Adressen gibt es in der Broschüre (K)ein sicherer Ort. Sexuelle Gewalt an Kindern des Familienministeriums.

Notruf und Hotlines in Deutschland

  • Polizeinotruf 110
  • Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 210 00.
    Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für medizinisches Fachpersonal, Angehörige der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
  • Hilfe-Portal und Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
  • Über das bundesweite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch finden Sie Beratungsstellen, Notdienste, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Flüchtlingsberatungsstellen in Ihrer Region, die Ihre Fragen zu sexuellem Missbrauch beantworten können.
  • Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Jugendliche und Erwachsene, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein "komisches Gefühl" haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.
  • Das Hilfe-Telefon ist unter der Rufnummer 0800 22 55 530 erreichbar.
  • Das Hilfe-Telefon bietet Jugendlichen und Erwachsenen auch eine Online-Beratung per Mail oder Chat.
  • Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon
  • Die Beraterinnen und Berater helfen Kindern und Jugendlichen bei allen Problemen, wie zum Beispiel: Stress mit Eltern, Freunden oder Mitschülern, Mobbing oder Abzocke im Internet oder in der Schule, Angst, Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht.
  • Das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer ist anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz erreichbar: 116 111nd Kinderschutzbund in allen Regionen

Quellen:

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