Die Mutter-Kind Untersuchungen dienen der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten der Mutter und des Kindes und der Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes.
In Österreich finden diese Untersuchungen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen statt. In Deutschland werden die U1 bis U9 Untersuchungen und die UJ Untersuchung durchgeführt.
Für Österreich
Für Deutschland
Bis zum Ende der 16. SSW
Bei dieser Untersuchung wird festgestellt, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter richtig eingenistet hat. Es wird der voraussichtliche Geburtstermin berechnet und die medizinische Vorgeschichte der Schwangeren erfragt.
17.-20. SSW
Eine gynäkologische und interne Untersuchung sollen Erkrankungen erkennen, die bis dato unerkannt waren und ein mögliches Risiko für die Schwangerschaft darstellen.
25.-28. SSW
Neben der gynäkologischen Untersuchung sind eine Blutuntersuchung sowie ein oraler Glukose-Toleranztest, um eine mögliche Schwangerschaftsdiabetes abzuklären, vorgesehen.
30.-34. SSW
Eine weitere gynäkologische Untersuchung, die den Verlauf der Schwangerschaft kontrollieren soll. Zusätzlich werden Gewicht, Blutdruck, Harn und Umfang des Bauches gemessen.
35.-38. SSW
Bei der letzten routinemäßigen Untersuchung in der Schwangerschaft erfolgt wieder eine gynäkologische Untersuchung sowie die Untersuchung von Gewicht, Blutdruck, Harn und Umfang des Bauches.
8. bis 12. SSW
In der ersten Ultraschalluntersuchung zwischen der 8. und 12. Woche wird die Entwicklung des Kindes beurteilt. Mehrlingsschwangerschaften können festgestellt werden.
18.-22. SSW
Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung wird die Herzaktion des Kindes, die Fruchtwassermenge und der Plazentasitz überprüft.
30.-34. SSW
Bei der dritten vorgesehenen Ultraschalluntersuchung werden Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Lage des Kindes und die Fruchtwassermenge untersucht.
18.-22. SSW
Bei einer einstündigen Beratung durch eine Hebamme werden Fragen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen geklärt. Diese Untersuchung ist nicht verpflichtend im Rahmen des Mutter-Kind-Passes.
Direkt nach der Geburt
Die wichtigsten Lebensfunktionen des Kindes wie Atmung, Herzschlag, gesunde Hautfarbe und Reflexe werden überprüft. Außerdem werden die Größe, Gewicht und Kopfumfang des Kindes gemessen.
Innerhalb der 1. Lebenswoche
Neben einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung wird eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte des Kindes und ein Hörtest durchgeführt.
4. - 7. Woche
Bei diesem Termin wird neben einer erneuten allgemeinen ärztlichen Untersuchung auch eine orthopädische Untersuchung und eine zweite Hüftultraschalluntersuchung durchgeführt.
3.-5. Monat
Zwischen dem 3. und 5. Lebensmonat erfolgt die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung. Ob weitere Untersuchungen nötig sind, beurteilt der Arzt aufgrund seiner Untersuchung und der Beobachtungen der Eltern.
7.-9. Monat
Neben einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung erfolgt die Messung von Körpergewicht und Körperlänge und eine genauere Untersuchung von Hals-, Nasen- und Ohrenbereich.
10.-14. Monat
Neben einer allgemeinen Beurteilung des Gesundheitszustandes wird eine Augenuntersuchung durchgeführt.
22.-26. Monat
Neben der allgemeinen Beurteilung des Gesundheitszustandes wird eine zweite Augenuntersuchung durch einen Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt.
34.-38. Monat
Neben einer allgemeinen Untersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes überprüft. Das Kind kann so gegebenenfalls durch Förderung frühzeitig unterstütz werden.
46.-50. Monat
Die geistige und körperliche Entwicklungszustand sowie die Geschicklichkeit des Kindes werden untersucht.
58.-62. Monat
Bei der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt neben einer körperlichen Untersuchung eine Beurteilung der geistigen, visuellen und motorischen Fähigkeiten des Kindes.
Direkt nach der Geburt
Die wichtigsten Lebensfunktionen des Kindes wie Atmung, Herzschlag, gesunde Hautfarbe und Reflexe werden überprüft. Bis zum 3. Lebenstag erfolgt außerdem ein Hörscreening.
3.-10. Lebenstag
Es findet eine allgemeine ärztliche Untersuchung statt, um angeborene Erkrankungen und wesentliche Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
4.-5. Lebenswoche
Bei diesem Termin werden neben einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung auch die Hüftgelenke des Kindes auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation untersucht.
3.-4. Lebensmonat
Die altersgerechte Entwicklung wird in einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung überprüft.
6.-7. Lebensmonat
Anhand einer Untersuchung der Organe, Haut, Wachstum, Motorik und Nervensystem wird die altersgerechte Entwicklung überprüft.
10.-12. Lebensmonat
Die altersgerechte Entwicklung wird anhand einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Es erfolgt insbesondere eine Überprüfung der Sehfunktion sowie der Spracheentwicklung.
21.-24. Lebensmonat
Die altersgerechte Entwicklung wird in einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung überprüft sowie die sprachliche Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung getestet.
34.-36. Lebensmonat
Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt auf altersgerechter Sprachentwicklung und dem frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen.
46.-48. Lebensmonat
Es wird in dieser Untersuchung insbesondere die Entwicklung der Sprache, des altersgerechten Verhaltens sowie der Beweglichkeit überprüft.
60.-64. Lebensmonat
Die Motorik, das Hör- und Sehvermögens sowie die Sprachentwicklung werden untersucht, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen.
13.-14. Lebensjahr
Der allgemeine Gesundheitszustand wird untersucht. Außerdem wird die seelische Entwicklung überprüft. Es folgt eine individuelle Beratung und Tipps für eine gesunde Lebensführung.
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